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Kostenlos · ohne Anmeldung · ohne Upload

E-Rechnungen öffnen und prüfen.

XRechnung und ZUGFeRD lesbar anzeigen, auf Fehler prüfen und als PDF speichern.

Ihre Datei bleibt auf Ihrem Gerät. Der Viewer arbeitet nur in Ihrem Browser. Details

Abb. 1 Aus XML wird eine Rechnung.

Fiktive Beispielrechnung · XRechnung 3.0

Rechnung RE-2026-0142

vom 14.10.2026 · fällig 28.10.2026

Zahlbetrag

1.152,87 €

Von

Muster Webdesign GmbH

An

Stadtwerke Beispiel GmbH

Leitweg-ID 00000000-12345-20

Webdesign · 10 Std.850,00 €

Webhosting Basis · 12 Monate118,80 €

Netto
968,80 €
USt. 19 %
184,07 €
Zahlbetrag
1.152,87 €

IBAN DE52 0000 0000 0012 3456 78 · Zahlbar innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug.

Fiktive Beispielrechnung, echte Ausgabe des Viewers.

Empfangen können muss E-Rechnungen jedes Unternehmen im Inland seit 1.1.2025. Ausstellen müssen sie für Rechnungen an andere Unternehmen im Inland ab 1.1.2027 Unternehmen mit mehr als 800.000 € Gesamtumsatz im Vorjahr, ab 1.1.2028 auch alle übrigen. Ausgenommen bleiben u. a. Kleinunternehmer, Rechnungen bis 250 € und Rechnungen an Privatkunden. Stand: Oktober 2026. Quellen: § 14 und § 27 Abs. 38 UStG, §§ 33 und 34a UStDV. Zum Pflicht-Check

So funktioniert der Viewer

Abb. 2 Der Ablauf im Viewer.

Fiktive Beispielrechnung, echte Ausgabe des Viewers. Video ohne Ton, 18 Sekunden, KI-generiert.

Inhalt des Videos als Text
  1. Eine Rechnung als XML-Code: E-Rechnung bekommen – und sie lässt sich nicht öffnen?
  2. Die Schaltfläche „Rechnung öffnen“ und die Datei RE-2026-0142.xml: 1 / 3 Im Browser öffnen. XRechnung oder ZUGFeRD, ohne Anmeldung.
  3. Die Lesekante wandert nach unten, aus dem XML wird eine lesbare Rechnung: 2 / 3 Aus XML wird eine Rechnung. Absender, Positionen, Summen und IBAN.
  4. Die Prüfliste wird abgehakt, Ergebnis „Schnellprüfung bestanden“: 3 / 3 Gleich geprüft. Pflichtangaben, Summen, Steuer und IBAN. Schnellprüfung, keine vollständige Validierung.
  5. Ein Schloss-Symbol: Kein Upload. Ihre Datei bleibt auf Ihrem Gerät. Der Viewer arbeitet nur in Ihrem Browser.
  6. Logo und Adresse: E-Rechnungs-Lotse. E-Rechnungen öffnen und prüfen. erechnungslotse.app. Kostenlos, ohne Anmeldung, ohne Upload.
  1. 01

    Öffnen

    Wählen Sie eine XRechnung (.xml) oder eine ZUGFeRD-PDF. Die Datei wird nur in Ihrem Browser gelesen.

  2. 02

    Lesen

    Absender, Positionen, Steuer und Bankverbindung erscheinen als Rechnung. Drucken oder als PDF speichern.

  3. 03

    Prüfen

    Die Schnellprüfung rechnet Summen und Steuer nach und prüft Pflichtangaben und IBAN. Für Überweisungen gibt es einen GiroCode.

Was die Schnellprüfung prüft

Nach EN 16931 und den XRechnung-Regeln. Jede Meldung nennt die Regel, damit Sie oder Ihr Absender den Fehler finden.

Schnellprüfung, ersetzt nicht den offiziellen KoSIT-Validator. Sie findet die häufigsten Fehler. Für eine vollständige technische Validierung gegen alle Regeln nutzen Sie den Validator der Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT) mit der passenden Konfiguration.

  • Pflichtangaben

    Rechnungsnummer, Datum, Verkäufer, Käufer, Anschriften, Währung und Steuerkategorie.

    BR-01 bis BR-27

  • Summen

    Positionen, Netto, Zu- und Abschläge, Brutto und Zahlbetrag rechnen sich nach.

    BR-CO-10 bis BR-CO-16

  • Steuer

    Steuerbeträge je Steuersatz, Steuerkategorie jeder Position und die Steuer-Gesamtsumme passen zusammen.

    BR-CO-04, BR-CO-14, BR-CO-17, BR-CO-18

  • XRechnung

    Leitweg-ID oder Käuferreferenz, Zahlungsart und Kontaktangaben des Verkäufers.

    BR-DE-1 bis BR-DE-16

  • Bankverbindung

    Bei Überweisung ist eine IBAN angegeben, und ihre Prüfziffer stimmt.

    BR-61, BR-DE-19, IBAN

  • Profil

    Ob ein ZUGFeRD-Profil überhaupt als E-Rechnung gilt. MINIMUM und BASIC WL tun das nicht.

    PROFIL

Formate und Beispiele

Probieren Sie den Viewer mit einer fiktiven Beispielrechnung aus. Alle Firmen, Personen und Kontodaten darin sind erfunden.

  • XRechnung UBL XML

    Reine XML-Datei, wie sie Behörden und viele Programme versenden.

  • XRechnung CII XML

    Dieselbe Norm in der zweiten Syntax, auch Grundlage von ZUGFeRD.

  • ZUGFeRD / Factur-X PDF

    PDF mit eingebetteter XML. Der Viewer liest die XML aus der PDF.

Pflicht-Check

Müssen Sie selbst E-Rechnungen ausstellen?

Einige kurze Fragen zu Ihrem Unternehmen, Ihren Kunden und Ihrem Gesamtumsatz. Danach wissen Sie, ob und ab wann die Pflicht für Sie gilt.

Zum Pflicht-Check

Ratgeber und Vergleiche

  • Software-Vergleich

    Buchhaltungsprogramme, die E-Rechnungen empfangen und erstellen, mit Preisen.

  • Geschäftskonten

    Konten mit Belegverwaltung und E-Rechnung im Vergleich.

  • Alle Ratgeber

    Antworten zur E-Rechnungspflicht, mit Quellen aus Gesetz und BMF-Schreiben.

Häufige Fragen

Wie öffne ich eine XRechnung?
Eine XRechnung ist eine XML-Datei und für Menschen schwer lesbar. Wählen Sie die Datei oben aus oder ziehen Sie sie auf die Seite. Der Viewer zeigt sie als übersichtliche Rechnung mit Positionen, Steuer und Bankverbindung an. Sie können die Ansicht drucken oder als PDF speichern.
Werden meine Rechnungen hochgeladen?
Nein. Die Datei wird ausschließlich in Ihrem Browser verarbeitet. Sie verlässt Ihr Gerät nicht, wir speichern nichts und sehen nichts. Sie können das prüfen, indem Sie die Seite laden, das Internet trennen und dann eine Datei öffnen.
Welche Formate werden unterstützt?
XRechnung in UBL- und CII-Syntax (Version 2.x und 3.x), ZUGFeRD 2.x und Factur-X als PDF mit eingebetteter XML oder als reine XML-Datei, sowie Peppol BIS Billing 3.0. Die veraltete ZUGFeRD-Version 1.0 wird nicht unterstützt.
Was prüft die Schnellprüfung?
Sie prüft die wichtigsten Pflichtangaben nach EN 16931 und den XRechnung-Regeln (BR-DE), alle Summen und Steuerbeträge, die IBAN-Prüfziffer und ob das ZUGFeRD-Profil überhaupt als E-Rechnung gilt (MINIMUM und BASIC WL tun das nicht). Für eine vollständige technische Validierung nutzen Sie den offiziellen KoSIT-Validator mit der passenden Konfiguration. Ob die Rechnung inhaltlich stimmt, entscheidet auch er nicht.
Muss ich die E-Rechnung als XML aufbewahren?
Ja. Rechtlich maßgeblich ist der strukturierte Teil, also die XML-Datei (bei ZUGFeRD die in der PDF eingebettete XML). Bewahren Sie die Originaldatei unverändert und GoBD-konform auf. Ein Ausdruck oder eine PDF-Ansicht allein reicht nicht.
Reicht ein normales E-Mail-Postfach für den Empfang?
Ja, für den Empfang genügt ein E-Mail-Postfach. Seit dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen empfangen können. Wer viele Rechnungen bekommt, spart mit einer Buchhaltungssoftware Zeit, die E-Rechnungen automatisch einliest.