- Wie öffne ich eine XRechnung?
- Eine XRechnung ist eine XML-Datei und für Menschen schwer lesbar. Wählen Sie die Datei oben aus oder ziehen Sie sie auf die Seite. Der Viewer zeigt sie als übersichtliche Rechnung mit Positionen, Steuer und Bankverbindung an. Sie können die Ansicht drucken oder als PDF speichern.
- Werden meine Rechnungen hochgeladen?
- Nein. Die Datei wird ausschließlich in Ihrem Browser verarbeitet. Sie verlässt Ihr Gerät nicht, wir speichern nichts und sehen nichts. Sie können das prüfen, indem Sie die Seite laden, das Internet trennen und dann eine Datei öffnen.
- Welche Formate werden unterstützt?
- XRechnung in UBL- und CII-Syntax (Version 2.x und 3.x), ZUGFeRD 2.x und Factur-X als PDF mit eingebetteter XML oder als reine XML-Datei, sowie Peppol BIS Billing 3.0. Die veraltete ZUGFeRD-Version 1.0 wird nicht unterstützt.
- Was prüft die Schnellprüfung?
- Sie prüft die wichtigsten Pflichtangaben nach EN 16931 und den XRechnung-Regeln (BR-DE), alle Summen und Steuerbeträge, die IBAN-Prüfziffer und ob das ZUGFeRD-Profil überhaupt als E-Rechnung gilt (MINIMUM und BASIC WL tun das nicht). Für eine vollständige technische Validierung nutzen Sie den offiziellen KoSIT-Validator mit der passenden Konfiguration. Ob die Rechnung inhaltlich stimmt, entscheidet auch er nicht.
- Muss ich die E-Rechnung als XML aufbewahren?
- Ja. Rechtlich maßgeblich ist der strukturierte Teil, also die XML-Datei (bei ZUGFeRD die in der PDF eingebettete XML). Bewahren Sie die Originaldatei unverändert und GoBD-konform auf. Ein Ausdruck oder eine PDF-Ansicht allein reicht nicht.
- Reicht ein normales E-Mail-Postfach für den Empfang?
- Ja, für den Empfang genügt ein E-Mail-Postfach. Seit dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen empfangen können. Wer viele Rechnungen bekommt, spart mit einer Buchhaltungssoftware Zeit, die E-Rechnungen automatisch einliest.